Wichtiger Brief an Kunden: Entlastung erfolgt rückwirkend

Der Energieversorger Mark-E schreibt derzeit seine Kunden an und informiert über die Umsetzung der Energiepreisbremsen. Wichtig dabei: Alle betroffenen Kunden sollen die ihnen zustehenden Entlastungen rückwirkend ab Januar 2023 in voller Höhe, beginnend mit dem April-Abschlag, erhalten.
Altena – Der Gesetzgeber hat mit den im Dezember 2022 beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme eine Deckelung eingeführt: Diese beträgt für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen beim Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), beim Gas 12 Cent/kWh sowie bei Fernwärme 9,5 Cent/kWh. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent der ermittelten relevanten Verbrauchsmengen. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch zahlen die Kunden den mit Mark-E vereinbarten Vertragspreis.
„Mit Wirkung zum 1. April wird Mark-E alle Entlastungsbeträge berücksichtigen und entsprechend verrechnen“, teilte das Unternehmen jetzt mit. Damit verbunden erhielten die Kunden auch neue – in der Regel niedrigere – Abschlagsbeträge.
Online unter www.mark-e.de/entlastungspakete/ hat Mark-E zudem entsprechende Informationen zusammengestellt. Kunden erhalten hier insbesondere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Energiepreisbremsen.
Kontakt
Mark-E ist unter den gewohnten Kommunikationskanälen erreichbar und empfiehlt aufgrund des Anstiegs der Kundenanfragen, sich bevorzugt über die Website und die dort bereitgestellten FAQs zu informieren. Darüber hinaus können Kunden Stammdaten und Zählerstände über das Online-Center (www.mark-e.de) und auch über die Mark-E-App ändern. Diese steht im Google-Play-Store und im Apple-App-Store zum Download zur Verfügung. Telefonisch ist die Mark-E über die Hotline 08 00 / 1 23 10 00 zu erreichen, per E-Mail an privatkunden@mark-e.de oder geschaeftskunden@mark-e.de.