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Einige Details „sehr komisch“: Freispruch in Prozess um brennenden Multivan

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Von: Thomas Krumm

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Mitglieder der Löschgruppe Evingsen löschten am Pfingstmontag 2022 den brennenden Multivan an der Wichernstraße.
Mitglieder der Löschgruppe Evingsen löschten am Pfingstmontag 2022 den brennenden Multivan an der Wichernstraße. © Archiv

Wer in der Nacht zum 6. Juni 2022 in Evingsen einen Multivan in Brand setzte und dadurch zerstörte, bleibt vorläufig ungeklärt.

Altena – Das Amtsgericht Altena sprach den Angeklagten frei, dem die Brandstiftung zunächst zur Last gelegt wurde. Das Schöffengericht verurteilte ihn lediglich wegen der Hanfplantage in seinem Keller zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Plantage war im Zuge der Brandstiftungsermittlungen und einer Hausdurchsuchung gefunden worden.

Einige Details „sehr komisch“

In ihrem Plädoyer erinnerte die Staatsanwältin noch einmal daran, dass die Verurteilung eines Angeklagten nur auf Grundlage einer sicheren Überzeugung über seine Täterschaft möglich ist. Einige Details über die Ereignisse in jener Brandnacht seien auch „sehr komisch“. Doch die Beweisaufnahme habe nicht ausgereicht, um Gewissheit darüber zu erlangen, „dass der Angeklagte den Brand gelegt hat“.

Gegen ihn sprachen seine „widersprüchliche Angaben“ in den Vernehmungen sowie Benzinreste an seinen Schuhen und „angesengte Haare und Barthaare“. Ein Zeuge hatte sich daran erinnert. Kein Zeuge hatte den Angeklagten bei den Löscharbeiten beobachtet, die ebenfalls solche Folgen hätten haben können.

Es gab allerdings einen Zeitraum in dieser Nacht auf Pfingstmontag, in dem der Angeklagte „durch keinen der Zeugen beobachtet wurde“. Es gebe deshalb „keine sicheren Feststellungen, dass der Angeklagte nicht in die Nähe des brennenden Fahrzeugs gekommen ist“, erklärte die Staatsanwältin und benannte ein weiteres Problem des Strafverfahrens: Zeugen hatten vor Ort andere Angaben gemacht als vor Gericht.

Kein mögliches Motiv

Das galt nicht für den Eigentümer des durch den Brand zerstörten Fahrzeugs. Der Polizeibeamte habe eine „Aussage ohne Belastungstendenz“ gemacht. Auch zu einem möglichen Motiv des Angeklagten hatte der Zeuge nichts sagen können: „Wir hatten ein normales nachbarschaftliches Verhältnis.“ Angesichts des Antrags der Staatsanwältin schloss sich Verteidiger Andreas Trode „den Ausführungen der Staatsanwaltschaft“ an.

„Wir wissen es nicht“, leitete Richter Dirk Reckschmidt seine Urteilsbegründung ein und wandte sich direkt an den nicht vorbestraften Angeklagten: „Es gibt Anhaltspunkte, dass Sie den Bus abgefackelt haben, und dass Sie den Bus nicht abgefackelt haben.“ Auch der Richter verwies auf das Problem unterschiedlicher Angaben von Zeugen bei den diversen Vernehmungen. Und er benannte noch ein weiteres Indiz, das die Täterschaft des Angeklagten etwas unwahrscheinlicher macht: Wegen der Marihuana-Plantage in seinem Keller wäre es töricht gewesen, durch den Brand Feuerwehr und Polizei anrücken zu lassen und seine Pflanzung der möglichen Entdeckung preiszugeben.

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