Altenaer Flut: Poker um Antragsfrist bis 2026

Stadt Altena, Bezirksregierung und das C & E Projektmanagement Chemnitz wollen erreichen, dass noch bis zu fünf Jahre nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Anträge zum Wiederaufbau gestellt werden können. Nach der aktuellen Förderrichtlinie endet die Frist für Anträge auf sogenannte Billigkeitsleistung zum Wiederaufbau allerdings am 30. Juni 2023. Für alle betroffenen Bereiche an Altenaer Gewässern soll jetzt Klarheit über die Verantwortlichkeiten geschaffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Momentan werde deshalb untersucht, ob die Stadt oder die jeweilige Privatperson Antragsteller sein muss.
Altena – Dahinter steckt letztlich das Zuwarten auf eine Gesetzesinitiative, die die Antragsfrist bis in das Jahr 2026 verlängern will. Im ebenfalls stark vom Hochwasser geschädigten Rheinland-Pfalz ist das bereits so, in Nordrhein-Westfalen ist das noch nicht entschieden.
Altenas Kämmerer Stefan Kemper und Ingenieur Olaf Schwarz vom Projektmanagement C & E Chemnitz erklärten gemeinsam in einer Telefonkonferenz, was auf die einzelne geschädigte Privatperson zukommt. Eine solch lange Frist – bei Ablauf 2026 sind fünf Jahre nach dem Ereignis verstrichen – werde wegen „komplexer wasserwirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen“ nötig. Kemper und Schwarz hoffen, dass die Frist um weitere drei Jahre verlängert wird, es gebe einfach zu viele Verzögerungen bei der Klärung. Die Diskussion auf Bundesebene laufe.
Kemper: „Die Stadtverwaltung bemüht sich, rechtzeitig vor dem 30. Juni 2023 Klarheit zu schaffen.“ Da aber im Augenblick noch nicht absehbar ist, ob die Frist tatsächlich verlängert wird, wurde mit dem Fördermittelgeber festgelegt, dass im Zweifel auch private Antragsteller Förderanträge zum Wiederaufbau stellen sollten.

Jetzt wird es taktisch: Der Fördermittelgeber bittet nun darum, dass der Zeitpunkt privater Antragstellung möglichst erst kurz vor dem derzeitigen Endtermin im Juni erfolgen sollte. So könnten mögliche, spätere Entscheidungen von Seiten der Stadt mit berücksichtigt werden.

Die Behörden wollen einen gegebenenfalls unnötigen Aufwand vermeiden und bitten darum, erst einmal noch März und April verstreichen zu lassen. Den privaten Antragstellern kommen die Behörden weit entgegen: Die Anträge müssten dann noch nicht vollständig sein, sondern es genüge die bloße Antragstellung. Sofern weitere Unterlagen wie zum Beispiel Gutachten erforderlich würden, könnten diese nachgereicht werden. Falls sich danach herausstellen sollte, dass doch die Stadt zuständig ist, könne der Antrag auch einfach wieder zurückgezogen werden.
Also: Wer als privater Grundstückbesitzer meint, er habe Schäden aus dem Hochwasser von 2021 und sich deshalb für deren Beseitigung Mittel aus dem Wiederaufbauplan erhofft, braucht unbedingt die Schadenkarte der C & E Chemnitz. Die interaktive Karte lässt sich auf jedes einzelne Haus mit Grundstück in Altena herunterzoomen. In der Karte sind bekannte Schadenzonen von Gewässern eingezeichnet, darin findet sich per Agenda Name und Anschrift eines Projektverantwortlichen. Vor einer Antragstellung sollte die Privatperson unbedingt Kontakt zu diesem Projektverantwortlichen aufnehmen.
Die Karte ist unter http://altena.cue-chemnitz.de zu finden.