1. come-on.de
  2. Lennetal
  3. Altena

ADFC findet gesetzeswidrige Rad-Umleitung an der B236

Erstellt:

Von: Volker Heyn

Kommentare

Die offizielle Umleitungsbeschilderung schickt Radfahrerinnen und Fußgänger erst in die Bornstraße und dann ins Nirwana.
Die offizielle Umleitungsbeschilderung schickt Radfahrerinnen und Fußgänger erst in die Bornstraße und dann ins Nirwana. © Hattendorf

Einiges zu besprechen wird es geben an diesem Dienstag, 9. Mai, wenn sich Radler und Radlerinnen im Restaurant Acht Sterne in der Altenaer Innenstadt zu einem ersten Erfahrungsaustausch treffen. Friedrich Hattendorf, der Vorsitzende der Werdohler Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), hat zu diesem Treffen eingeladen, das möglicherweise zu einer Gründung einer eigenen Altenaer Ortsgruppe des Fahrradclubs führt.

Altena – Ansinnen des ADFC ist, dass Deutschland Fahrradland wird, damit das Fahrrad mehr Platz bekommt und die Gesetzgebung fahrradfreundlicher wird. Die Mitglieder setzen sich als verkehrspolitischer Verein und als Fahrradlobby für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein.

Dem Treffen in Altena hat der Werdohler Friedrich Hattendorf eine echte Steilvorlage für die vollkommen unsinnige und unüberlegte Ausschilderung einer Umleitung von Altena nach Werdohl geliefert, die er in einer Art Märchen mit Augenzwinkern umgesetzt hat. Hattendorf titelt seine teilweise bitterböse Kritik mit der netten Überschrift „Die kleine Radlerin“ oder „So geht Fahrradland Nr. 1 – nicht.“

Konkret geht es um die Umleitungsstrecke für Radfahrer und Fußgänger, denen es bekanntlich per Beschilderung verboten ist, die Hangsicherungsbaustelle an der B 236 direkt an der Lenne zwischen der Industrieruine Schwarzenstein und dem Abzweig zum Buchholz zu befahren. Hattendorf und seine Frau haben sich auf ihre Räder gesetzt und versucht, die offiziell ausgeschilderte Umleitung zu befahren.

„Es war einmal eine kleine Radlerin“, so fängt Hattendorf an, „die wollte von Altena nach Werdohl. Sie hatte gehört, dass es auf ihrem Weg eine Sperrung geben sollte.“ Er beschreibt also eine ganz normale Alltagssituation, wenn man mit dem Rad auf der B 236 unterwegs ist. Von der Lindenstraße unter der Pott-Jost-Brücke hindurch steht das erste, gelbe Schild mit dem Hinweis auf die Umleitung: Ein Geradeaus-Pfeil mit Symbolen für ein Fahrrad und einen Fußgänger. Soweit, so gut. 200 Meter weiter steht das nächste Schild, direkt hinter der Steinernen Brücke wird eine Sperrung nach 1000 Metern angekündigt – allerdings ohne eine Umleitungsempfehlung.

Am Ende der Steinstraße am ehemaligen Krankenhaus führt der Weg nicht weiter.
Am Ende der Steinstraße am ehemaligen Krankenhaus führt der Weg nicht weiter. © Hattendorf

Die „kleine Radlerin“ fährt aber tapfer weiter, weil sie darauf vertraue, dass „die Straßenverkehrsbehörde ja eigentlich die Gesetze kennen müsste, nach deren Vorgaben die Schilder aufgestellt sind“. Nach einem Kilometer ist aber unmissverständlich Schluss, direkt neben der Baustellenampel steht je ein Durchfahrt-verboten-Schild für Fußgänger und Radfahrer.

Üblicherweise hält sich kein Radler, egal ob sportlicher Rennradfahrer oder Tourist oder E-Bike-Verkehrsteilnehmer an dieses Verbot, reiht sich in die Ampelschlange ein und versucht mit aller Beinkraft, die Ampelstrecke so schnell zu befahren, dass einem am anderen Ende nicht schon wieder die Autos entgegenkommen. Deshalb ist schließlich das Verbot für Fahrräder ausgesprochen. Fußgänger interessieren hier offenbar niemanden.

Es fehlen weitere Umleitungsschilder

Wer sich wie Frau Hattendorf vorbildlich und gesetzestreu an das Verbot hält, für den geht es jetzt erst mal so richtig los. Die Radlerin kehrt also um und entdeckt entgegen ihrer Fahrtrichtung ein Schild, das auf eine Umleitung über die Bornstraße hinweist. Sie kämpft sich mit Unterstützung ihres Elektromotors die steile Bornstraße hoch und stellt fest, dass an der Gabelung vor dem ehemaligen Krankenhaus eine weitere Beschilderung fehlt. Soll sie rechts oder links fahren? Dass die Umleitungsstrecke – anders als gesetzlich vorgeschrieben – nicht durchgehend ausgeschildert ist, wundert sie inzwischen nicht mehr. Sie entscheidet sich für den rechten Weg, die Steinstraße, stellt aber nach weiteren 250 Metern fest, dass es hier überhaupt nicht weitergeht. Rechts steil herunter geht es wieder auf die Werdohler Straße. Ein Anwohner rät der Radfahrerin, nicht in die Oststraße neben dem ehemaligen Krankenhaus einzubiegen, sondern weiter steil hinauf die Bornstraße zu befahren.

Der Verbindungsweg zum Schwarzenstein oberhalb der Bornstraße ist so steil, dass die Radlerin schieben muss.
Der Verbindungsweg zum Schwarzenstein oberhalb der Bornstraße ist so steil, dass die Radlerin schieben muss. © Hattendorf

Die Straße mündet in einen befestigten Fußweg, der aber ausschließlich für Fußgänger ausgeschildert ist. Trotzdem fährt sie weiter. Hattendorf beschreibt die folgende Situation mit feiner Ironie: „Sie kam dann aber doch nicht in die Situation, Gesetze zu übertreten: Sie hatte vor dem blauen Fußwegschild angehalten und schaffte es nicht, auf dem steilen, schmalen, schlechten Weg wieder anzufahren. Sie musste absteigen und den hübsch vom Laub des letzten Jahres eingerahmten Weg hinauf schieben.“

Am Ende des Fußgängerweges fand sie natürlich keinen Hinweis auf die Umleitung in Gegenrichtung. Ein zufällig entgegenkommender Fußgänger schickte die Radlerin schließlich nach rechts in die Buchholzstraße mit dem ausdrücklichen Hinweis, sich bis zum Eintreffen auf die B 236 an jeder Gabelung rechts zu halten, weiter Richtung Werdohl.

Hattendorf: „Sie hatte die geplante Umleitung tatsächlich gefunden.“ Und im Stile eines Märchens schlussfolgert er: „Und wenn sie sich nicht woanders verfahren hat, sucht sie immer noch eine zumutbare Umleitung von Altena nach Werdohl.“

Hattendorf beschreibt den völligen Unsinn dieser liederlichen Umleitungsbeschilderung mit Augenzwinkern. Der Werdohler ADFC-Vorsitzende hat aber alle Wegzeichen mit der Straßenverkehrsordnung abgeglichen und stellt im „Kleingedruckten“ seines Märchens fest, dass die Beschilderung nicht gesetzeskonform ist.

Kontakt: Friedrich Hattendorf ist per E-Mail unter friedrich.hattendorf@adfc-mk.de zu erreichen und freut sich über jeden Hinweis auf Fehler oder Unsinnigkeiten im Radverkehr.

Auch interessant

Kommentare