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Sperrung der B236-Brücke nach illegalem Schwertransport: Das droht dem Verursacher

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Von: Volker Heyn

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Illegale Fahrten über die für Lkw gesperrte B 236-Brücke vor dem Linscheidkreisel wie hier links im Bild sind täglich zu beobachten. Die mehrfach von Behörden verweigerte Überfahrt eines 80-Tonnen-Transports im September 2022 hingegen hat größere Konsequenzen hervorgerufen.
Illegale Fahrten über die für Lkw gesperrte B 236-Brücke vor dem Linscheidkreisel wie hier links im Bild sind täglich zu beobachten. Die mehrfach von Behörden verweigerte Überfahrt eines 80-Tonnen-Transports im September 2022 hingegen hat größere Konsequenzen hervorgerufen. © Heyn

Verkehrsminister Oliver Krischer bleibt eher vage bei der Einschätzung, ob man dem Unternehmer, der im September vergangenen Jahres mit einem 80-Tonner illegal über die Altenaer B 236-Brücke fuhr, juristisch beikommen kann.

Altena – Vor allem die Frage nach möglichen Regressansprüchen geht seit Bekanntwerden der zerstörerischen Fahrt nicht nur in Altena um. Krischer sagt es jedenfalls so: „Für die Prüfung von Regressansprüchen wird entscheidend sein, in wieweit die Schadensbilder eindeutig und nachweislich dem ungenehmigten Schwertransport zuzuordnen sind.“

Ob das Land als Geschädigte und Besitzerin der Altenaer Brücke tatsächlich gegen den Spediteur vorgehen wird, hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Gordon Dudas konkret nicht gefragt. Der Lüdenscheider wollte in seinem schriftlichen Fragenkatalog nur wissen, welche Sachverhalte geprüft werden müssten, um zu klären, ob Regressansprüche gestellt werden können.

Straßen.NRW: Wohl keine Regressforderungen

Intern rechnet man bei Straßen.NRW damit, dass man wohl keine Regressforderungen an den Spediteur stellen kann. Behördensprecher Andreas Berg gab eine persönliche Einschätzung ab, die ungefähr das wiedergibt, was schon seit langem bei der Stadt Altena befürchtet wird. Es müsse dem Unternehmer nachgewiesen werden, dass ganz allein die Überfahrt seines viel zu schweren Fahrzeugs für die später entdeckten Schäden verantwortlich ist. Andreas Berg: „Wenn wir unmittelbar vor und unmittelbar nach der Überfahrt eine Brückenprüfung gemacht hätten und wenn in dieser Zeit auch kein anderes Fahrzeug über die Brücke gefahren wäre, hätten wir vielleicht eine Chance.“

Bekanntlich ist aber erst nach der illegalen Überfahrt im September eine Brückenprüfung angeordnet worden, die letztlich im Januar 2023 zur Sperrung der Brücke für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen führte.

Illegaler Schwertransport ist identifiziert

Der einzelne 80-Tonner, der illegal am 22. September 2022 über die B 236 durch Altena und Nachrodt gefahren ist, konnte leicht durch die Behörden identifiziert werden. Der Unternehmer hatte bei seiner Heimatstraßenverkehrsbehörde mehrfach versucht, eine Durchfahrtsgenehmigung zu bekommen. Stadt Altena und Straßen.NRW als Baulastträger der Bundesstraße hatten im Rahmen des Verfahrens mehrfach diese Durchfahrt abgelehnt. Letztlich war das Unternehmen ohne Genehmigung gefahren, auch ohne entsprechende Begleitfahrzeuge. Der Schwertransport war nicht unbedingt als solcher zu erkennen, dennoch wurde das Fahrzeug beobachtet und fotografiert.

Während auf juristischem Wege bei dem Speditionsunternehmen wohl keine Entschädigung für möglicherweise entstandene Schäden an öffentlichem Eigentum zu holen sein wird, wird die illegale Überfahrt durch die Straßenverkehrsbehörde geahndet. Eine „einfache“ verbotene Überfahrt eines Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen – wenn der Fahrer unmittelbar danach von der Polizei angehalten wird – „kostet“ 40 Euro. Für den auswärtigen Unternehmer wird das erheblich teurer.

Unternehmer muss „Tatertrag“ zahlen

Unternehmer und Fahrer des illegalen Transports sind vom Märkischen Kreis angezeigt worden, wie Kreis-Pressesprecher Alexander Bange auf Nachfrage mitteilte. In einem gemeinsamen Verfahren ist gegen den Fahrzeugführer ein Bußgeld festgesetzt und gegen die Firma die Einziehung des „Wertes von Taterträgen“ angeordnet worden.

Bange: „Der Fahrzeugführer hat die Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um 86,2 Prozent und die zulässige Fahrzeugbreite erheblich überschritten waren. Eine gültige Ausnahmegenehmigung für den Transport lag nicht vor. Der Transport war nicht zulässig und hätte nicht durchgeführt werden dürfen.“

Zulässiges Gewicht um mehr als 30 Tonnen überschritten

Das zulässige Gesamtgewicht des Schleppers von 40 Tonnen war um 34,48 Tonnen überschritten wurden. Das festgestellte Gesamtgewicht des Transports betrug 74,48 Tonnen. Die Regelbuße beträgt hier 380 Euro. Weiterhin wird dem Fahrer vorgeworfen, losgefahren zu sein, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten waren. Die Regelbuße beträgt 60 Euro. Der Bescheid wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Gegen das Unternehmen ist die „Einziehung des Wertes von Taterträgen“ in Höhe von 1897 Euro angeordnet worden, teilte Bange mit. Mit der Einziehung von so genannten Taterträgen ist gemeint, dass dem Täter oder dem Teilnehmer an einer Straftat der „Gewinn“ entzogen wird, den er durch die rechtswidrige Tat erlangt hat.

Datenschutz: Name wird nicht veröffentlicht

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen weder der Name und Standort des Unternehmens, noch die Beschaffenheit der transportierten Ladung genannt werden

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