Kündigung: Drei Fehler, die Arbeitnehmer später bereuen könnten
Wenn Mitarbeiter ihre Firma verlassen, geschieht dies nicht immer im Guten. Bestimmte Fehler sollten Sie jedoch vermeiden.
Es gibt einen Punkt, an dem Mitarbeiter genau wissen, dass sie ihren Job jetzt endgültig kündigen müssen. Etwa weil die gestellten Anforderungen und der damit verbundene psychische Druck einen nicht mehr schlafen lassen. Oder weil der Chef schon wieder eine Gehaltserhöhung ausgeschlagen hat.
Laut einer Umfrage des Portals Gehalt.de und Compensation Partner aus dem Jahr 2019 ist für 45 Prozent der Befragten mangelnde Wertschätzung seitens des Chefs der Hauptgrund, weshalb Mitarbeiter kündigen. Doch auch, wenn Sie allen Grund dazu haben, wütend zu sein, sollten Sie Ihre Worte bei der Kündigung immer mit Bedacht wählen. Das gilt laut Profis besonders auch für das Kündigungsschreiben.

Drei Fehler, die Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben schlecht aussehen lassen
Neben Formfehlern, die jede Kündigung unwirksam machen, sollten Ihnen vor allem aus zwischenmenschlicher Sicht keine Fehler unterlaufen. Diese können Ihrem Ruf schaden und sich so nachhaltig auf Ihre Karriere auswirken:
- Abrechnung mit der Firma: Was auch immer im Job vorgefallen ist – Sie sollten im Kündigungsschreiben nie zum Rundumschlag ausholen. Bedenken Sie, dass Sie noch ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber erwarten, und eventuell die ein oder andere Referenz des alten Chefs benötigen werden.
- Detaillierte Auflistung der Kündigungsgründe: Über den wahren Grund müssen Sie im Kündigungsschreiben in der Regel keine Auskunft geben – und das sollten sie auch tunlichst bleiben lassen. „Das ist eine Diskussion, die Sie mit Ihrem Vorgesetzten führen sollten, bevor Sie den Brief überhaupt versenden“, verrät Gary Burnison, Chef einer Headhunter-Agentur, gegenüber dem News-Portal cnbc.com. Aber auch für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der angegebene Kündigungsgrund Ihrem Arbeitgeber in die Karten spielen. Am besten halten Sie das Kündigungsschreiben so kurz wie möglich.
- Zu kurzes Kündigungsschreiben: Auch wenn Sie Ihrem Chef so wenig Aufmerksamkeit wie möglich schenken wollen, so sollte der Kündigungsbrief laut Burnison mehr als zwei Sätze und die formal notwendigen Anforderungen enthalten. Alles andere wirke „faul und unprofessionell.“ Nach seinem Empfinden, solle das Schreiben stets freundlich, positiv und konstruktiv formuliert sein. Dazu zählt etwa, sich für die Zeit und das Gelernte bei seinem Chef zu bedanken und eventuell auch Vorschläge für die Übergabe zu machen.
Bevor Sie das Kündigungsschreiben Ihrem Chef in die Hand drücken oder per Post versenden, sollten Sie aber unbedingt das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und darin Ihre Kündigungsabsichten ansprechen. Wer weiß, vielleicht macht er Ihnen doch noch ein vielversprechendes Bleibeangebot. (as)