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Beim Blaumachen erwischt? Wann der Chef die Krankmeldung anzweifeln darf

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Von: Juliane Gutmann

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Eine Krankmeldung vom Arzt beweist, dass man seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Dieser Grundsatz gilt nicht immer: In manchen Fällen kann der Chef ein Gutachten beantragen.

Grippe, Migräne bis hin zu Autoimmunkrankheiten wie MS: Wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, muss der Arbeitnehmer ab dem vierten Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorlegen. Letzterer bestimmt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU). Oberstes Ziel dabei: Der Patient sollte sich so lange ausruhen, bis die Krankheit größtenteils auskuriert ist. Manchmal kann das nach wenigen Tagen der Fall sein, in anderen Fällen fällt der Arbeitnehmer mehrere Wochen aufgrund von Krankheit aus.

Letzteres ist für Arbeitgeber eine Situation, die bestmöglich verhindert werden sollte. Denn der kranke Arbeitnehmer bekommt weiterhin sein Gehalt ausgezahlt, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Liegt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, kann der Chef oder der Chefin allerdings nichts gegen den Ausfall des Arbeitnehmers tun – so die landläufige Annahme. Doch das stimmt so nicht ganz. Die Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset haben dem Portal Business Insider verraten, wann der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung vorbringen kann und entsprechende Schritte einleiten darf.

Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit wird kein Arbeitgeber anzweifeln, oder? © Fleig/Imago

Wann der Arbeitgeber trotz Attest vom Arzt den Krankenstand prüfen lassen darf

Den Anwälten zufolge gibt es drei klassische Konstellationen, in welchen Zweifel vonseiten des Arbeitgebers in der Regel berechtigt sind. Tritt eine der drei Situationen ein, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MDK) einzuholen. Dieser wird von der Krankenkasse des betroffenen Mitarbeiters beauftragt. Der MDK untersucht, ob der Mitarbeiter wirklich arbeitsunfähig ist, heißt es weiter auf den Seiten des Business Insiders.

In folgenden Fällen kann der Arbeitgeber den MDK hinzuziehen oder andere arbeitsrechtliche Schritte einleiten:

Für den Arbeitnehmer kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn er beim Blaumachen erwischt wird. Diese reichen von Lohnausfall bis hin zur Kündigung. (jg)

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