Richtige Erziehung: Kommt ein Fremder, sollten Kinder immer „Sie“, nie „Du“ sagen, rät die Polizei
Damit Kinder wissen, was zu tun ist und wie sie Fremden gegenüber richtig reagieren, sollten Sie als Eltern mit ihnen über bestimmte Verhaltensregeln sprechen.
Es ist eine Situation, die sich kein Elternteil vorstellen möchte: Das eigene Kind wird von einem Fremden angesprochen und aufgefordert, mitzugehen. So hart dieser Gedanke ist, so wichtig ist es auch, dass sich Eltern mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen und vor allen Dingen ihren Nachwuchs darauf vorbereiten – ähnlich der Situation, wenn ein Kind sich verläuft. Je offener Eltern damit umgehen, desto besser können sie ihre Kinder vor möglichen Gefahren schützen.
Erziehung: Kindern erklären, wie sie sich zu verhalten haben, wenn ein Fremder sie anspricht

Vorsicht ist besonders geboten, wenn sich Kinder unerschrocken von den Eltern entfernen, beispielsweise in der Stadt beim Einkaufen, oder wenn sie alleine auf dem Schulweg sind. Dann sollten Eltern unbedingt bestimmte Regeln aufstellen und Hilfestellungen an die Hand geben, um ihre Kinder auf schwierige oder gar gefährliche Situationen mit fremden Menschen vorzubereiten. Wichtig ist laut der Bayerischen Polizei und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass Kinder wissen: ohne elterliche Absprache nie mit anderen Erwachsenen mitgehen. Selbst wenn es der vermeintlich nette Nachbar ist, den das Kind bereits gesehen hat. Es sind die Eltern, die dem Kind gegenüber Personen benennen, die vertrauenswürdig sind. Alle anderen sind zunächst fremde Menschen, die nur mit „Sie“ und nicht mit „Du“ angesprochen werden sollten. Das erzeugt für das Kind die nötige Distanz.
Kinder und Fremde: Das sollten Eltern beachten und tun
Auch wenn Eltern nicht daran denken möchten, Notfallsituationen sollten geübt werden. Das hilft dem eigenen Kind passend zu reagieren und Gefahren auszubremsen. Und letztlich geht es besonders darum: Was kann und sollte ein Kind tun, wenn ein Fremder sich ihm nähert, es anspricht oder zu einer Aktion auffordert.
Was Eltern laut Bayerischer Polizei vorbeugend tun können:
- Vermitteln Sie ihrem Kind, dass es nie zu Fremden ins Auto einsteigen darf, auch wenn der Fremde sagt, er sei von den Eltern beauftragt worden oder er kenne einen Angehörigen. Kinder sollten wissen, dass ihre Eltern nie einen Fremden beauftragen würden, um sie von der Schule abzuholen.
- Den Namen Ihres Kindes am besten nicht von außen sichtbar auf der Kleidung oder dem Schulranzen anbringen. Ein Fremder, der es möglicherweise nicht gut mit dem Kind meint, verwendet häufig den Namen des Kindes, um vermeintlich Vertrauen aufzubauen.
- Üben Sie für den Ernstfall mit Ihrem Kind eine altersgerechte Beschreibung von Personen und Fahrzeugen, beispielsweise Bekleidung, Aussehen, Größe, Alter der Person sowie Farbe, Größe, Marke und Kennzeichen des Autos.
- Von fremden Personen, bei denen das Kind intuitiv ein „komisches Gefühl“ hat, sollte es möglichst Abstand halten und ausweichen.
- Ist Ihr Kind alleine zur Schule oder von der Schule nach Hause unterwegs, sollte es immer einen fest-ausgemachten und direkten Weg nehmen, dessen Dauer Ihnen als Eltern bekannt ist – bei einer Verzögerung könnten Sie diesen nachgehen oder nachfahren.
- Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind sogenannte „Rettungsinseln“ auf dem Weg zur Schule oder von der Schule heim, das heißt Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken, Tankstellen oder anderes. Hier könnte sich Ihr Kind im Notfall Hilfe suchen.
- Auch während der Unterrichtszeit sollte Ihr Kind das Schulgelände nicht ohne Absprache mit Ihnen, den Eltern, verlassen.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, wie wichtig Pünktlichkeit und gemeinsame Absprachen sind. Nach der Schule geht es direkt nach Hause, es sei denn, es ist etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
- Lernen Sie mit Ihrem Kind den kostenlosen Notruf 110 der Polizei sowie die Telefonnummer von ein bis zwei direkten und vertrauenswürdigen Familienangehörigen auswendig – so kann das Kind bei der nächsten Möglichkeit, zum Beispiel im Bäcker oder der Apotheke, Hilfe rufen. Die betreffenden Familienangehörigen sollten darüber in Kenntnis gesetzt werden.
- Üben Sie mit Ihrem Kind das Absetzen eines Notrufes bei der Polizei: Vorname und Nachname nennen – Wo befindet sich das Kind? – Was ist passiert? – Nicht auflegen, bis der Polizeibeamte am Telefon es sagt.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.