Glücklich ohne Trauschein? Sie sollten sich dennoch finanziell absichern

Wer nicht verheiratet ist, aber in einer Partnerschaft lebt, sollte finanziell einiges regeln – vor allem, wenn Kinder im Spiel sind.
Viele Paare entscheiden sich heutzutage aus verschiedenen Gründen bewusst gegen eine Heirat. Sei es, weil zahlreiche Ehen unglücklich enden und wieder geschieden werden, eine große Hochzeit zu teuer ist oder das Konzept Bund fürs Leben schlichtweg in die Jahre gekommen ist und nicht mehr in die heutige Zeit passt. Warum auch immer – wenn Sie langfristig in einer Partnerschaft leben, und vor allem wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie Ihre Finanzen regeln, beispielsweise mithilfe eines Partnerschaftvertrags.
Unverheiratet: kein gesetzlicher Vermögensausgleich nach einer Trennung
Während der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin nach einer Scheidung ein Stück weit abgesichert ist, können Unverheiratete hingegen nach einer Trennung vor dem finanziellen Ruin stehen, wie aus einem Bericht der Stiftung Warentest hervorgeht. Dort heißt es ferner, dass beim Zusammenleben nicht verheirateter Paare keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche entstehen und bei einer Trennung – im Gegensatz zu einer Scheidung – kein gesetzlicher Vermögensausgleich stattfindet.
Finanzielle Absicherung in einer Partnerschaft vor allem wichtig, wenn man in Teilzeit arbeitet
Besonders Menschen, die in Teilzeit arbeiten, um sich beispielsweise um gemeinsame Kinder kümmern zu können, stehen nach dem Ende einer Beziehung finanziell schlechter da. Häufig sind das Frauen, weshalb 2022 zwei von drei Frauen mehr Geld investieren wollen. Das weibliche Geschlecht ist oft ohnehin durch die Gender Pay Gap finanziell benachteiligt. Darum ist eine finanzielle Absicherung in einer Partnerschaft ohne Trauschein umso wichtiger.
Partnerschaftsvertrag für Unverheiratete: Regeln Sie Ihre Finanzen und sichern Sie Ihr Vermögen
Um bei einem Beziehungs- nicht auch vor dem finanziellen Aus zu stehen und um Streitigkeiten zu minimieren, empfiehlt es sich für Unverheiratete einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Dem Bericht nach enthält ein solcher Partnerschaftvertrag Regelungen zu den Eigentumsverhältnissen an Vermögenswerten, zur Aufteilung von Vermögen und zu Unterhaltsverpflichtungen sowie zu Ausgleichsansprüchen von Schenkungen im Trennungsfall. Außerdem können in einem Partnerschaftsvertrag erbrechtliche Fragen geklärt und Vollmachten erteilt werden.
- Legen Sie fest, wer welche gemeinsamen Anschaffungen, wie beispielsweise teure Elektrogeräte oder Fahrzeuge, erhalten soll, falls Sie sich trennen. Viele entscheiden sich inzwischen auch, ihr Geld in Sachwerte wie beispielsweise Kunst anzulegen, um es vor der Inflation zu retten.
- Notieren Sie, wie im Fall einer Trennung mit gemeinsam gemachten Schulden umgegangen werden soll. Auch gemeinsam Erspartes, sollte geregelt werden. Wie viel von Ihrem Nettoeinkommen Sie monatlich zur Seite legen sollten, erfahren Sie hier.
- Vereinbaren Sie Unterhaltszahlungen, wenn beispielsweise ein Partner bzw. eine Partnerin mit der Kinderbetreuung beschäftigt ist und deswegen gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten geht. Generell ist es sinnvoll, sich auch einen Überblick zum Elterngeld zu verschaffen
- Individuelle Vereinbarungen: Regeln Sie gegebenenfalls das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, wer bekommt das geliebte Haustier, was passiert mit der gemeinsam erworbenen Immobilie, wer darf in der Mietwohnung wohnen bleiben und wer muss ausziehen?
Zudem kann im Partnerschaftsvertrag dem Bericht der Stiftung Warentest zufolge festgelegt werden, wer laufende Kosten, zum Beispiel für Versicherungen, zu tragen hat. Einige Regelungen können Paare ohne einen Notar festlegen. Lediglich wenn es in dem Partnerschaftsvertrag um eine Schenkung geht oder er die Verpflichtung enthält, ein Grundstück oder Wohnungseigentum zu übertragen, ist dem Bericht zufolge ein Notar notwendig. (jn)