Camper und Caravan: Wo und wie lange nach dem Urlaub abstellen?
Der Urlaub ist vorbei, die Frage bleibt: Wohin mit Wohnwagen oder Wohnmobil? Beim Abstellen auf öffentlichen Straßen gibt es so einiges zu beachten.
Sommer, Sonne, Strand: Der Urlaub im Süden gehörte für die meisten Deutschen wieder zum jährlichen Ferien-Ritual. Auf den Straßen Richtung Süden und zurück ist richtig viel los gewesen – auch, weil mancher, der sonst in den Flieger steigt, dem Airport-Chaos ausgewichen ist.
Nun, da bald in allen Bundesländern wieder die Schulpflicht ruft, zieht die Karawane wieder heimwärts, oder ist schon wieder zu Hause eingetroffen. Und zwischen den SUV oder Kombis mit Dachbox tauchen immer mehr jene Fahrzeuge auf, die ihren Besitzern die Suche nach einem Hotelzimmer ersparen: Wohnwagen, auch Camper genannt, und Wohnmobile.

Camper und Caravan nach dem Urlaub: Wo darf man sie abstellen – und wie lange?
Vor allem Neubesitzer dieser rollenden Heimstätten fragen sich: Wohin mit ihnen nach dem Urlaub? Wo, und vor allem wie lange, darf man sie abstellen?
Grundsätzlich fein heraus bei dieser Frage sind natürlich jene Camping-Fans, die das Fahrzeug auf einem privaten Platz bis zur nächsten Reise parken können – sei es auf ihrem eigenen Grundstück, bei Bekannten oder vielleicht auch, gegen ein kleines Entgelt, in einer Ecke eines Bauernhofes. Wer dagegen öffentliche Straßen oder Parkbuchten nutzen möchte, sollte einige Dinge beachten.
Camper und Caravan nach dem Urlaub: Das ist die Zwei-Wochen-Regel
Grundsätzlich gilt: Die Vehikel müssen selbstverständlich zugelassen und versichert sein. Ohne Kennzeichen, Plakette und TÜV-Stempel macht sich der Halter strafbar, bekommt ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg (so kann man übrigens seinen Kontostand online abfragen). Das gilt auch außerhalb der zugelassenen Monate von Saisonkennzeichen.
Bei sehr breiten Mobilheimen muss man beachten, dass neben ihnen noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite verbleiben, sodass andere Fahrzeuge noch passieren können.
Darüber hinaus gelten für Wohnmobile, also mit eigenem Motor, und Wohnwagen, also Anhänger, diese unterschiedlichen Regeln:
- Wohnmobile mit eigenem Antrieb (und bis zu maximal 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) dürfen an öffentlichen Straßen grundsätzlich so lange stehen, wie der Halter das möchte. Verboten ist das natürlich in Halteverbotszonen – aber auch, wenn ein Schild das Parken ausdrücklich nur Pkw gestattet. Darüber hinaus gelten die Regeln für Pkw. So muss der Halter sicherstellen, dass er es mitbekommt, wenn etwa wegen einer Baustelle ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird. Sonst droht eine teure Abschlepp-Aktion. Auch müssen Womo-Fans mit dem Unmut der Anwohner und entsprechenden Zetteln hinter dem Scheibenwischer rechnen (wie bei diesem auf einer Wiese geparkten BMW), wenn ihr schönes großes Motorhome über Monate wertvollen Parkraum blockiert.
- Wohnwagen für die Anhänger-Kupplung dürfen, wenn sie nicht am Haken sind, in Wohngebieten maximal zwei Wochen abgestellt werden. Danach drohen 20 Euro Verwarngeld. Zu behaupten, man habe den Caravan zwischendurch weggefahren und sei nur zufällig wieder auf demselben Platz gelandet, bringt nicht viel: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fotografieren den Hänger und dokumentieren beispielsweise die Stellung des Reifenventils. Dem Gesetz Genüge getan ist freilich, wenn man den Wohnwagen nach zwei Wochen einfach ein paar Meter weiter schiebt. Wer es damit übertreibt, dürfte sich aber ebenfalls bei den Nachbarn unbeliebt machen. Problemloser ist das Langzeit-Parken also an Straßen außerhalb von Wohngebieten, wo das Zwei-Wochen-Limit nicht gilt.
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Allerdings versehen immer viele Gemeinden immer mehr geeignete Straßen mit Verboten für Langzeit- oder Womo-Parken. Dann hilft tatsächlich nur das, was ohnehin empfehlenswert ist: Ein paar Euro monatlich investieren, und einen Stellplatz auf Privatgrund anmieten.