Versammlungs- und Veranstaltungsverbot
Wegen Corona: Keine Osterfeuer im MK
Auch in diesem Jahr dürfen aus Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus keine Osterfeuer stattfinden. Osterfeuer fallen in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Veranstaltungen und Versammlungen. Diese sind grundsätzlich untersagt.
Lüdenscheid - In einem Erlass bestätigt dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sei auch mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen.
Stadt | Lüdenscheid |
Landkreis | Märkischer Kreis |
Einwohnerzahl | 72.313 (Stand: 31.12.2019) |
Weiter wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- bzw. Gartenabfälle bestehe derzeit nicht und sei im Übrigen auch nicht über das Abbrennen von Osterfeuern unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen.