Corona-Sonderregelung läuft aus
Jobcenter MK verschickt Briefe an Kunden - es geht mal wieder ums Geld
Lüdenscheid – Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Betroffene erhalten jetzt Post vom Jobcenter. Es geht ums Geld.
- Das Jobcenter Märkischer Kreis verschickt derzeit Briefe
- Bestimmte Jobcenter-Kunden müssen jetzt aktiv werden
- Es geht mal wieder ums Geld
Wie das Jobcenter Märkischer Kreis mitteilte, betrifft die neue Regelung alle Anspruchsberechtigte, deren Bewilligung der Leistungen zwischen dem 31. März und 30. August endet. Sie mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Das Geld floss unaufgefordert und ohne Nachweis einfach weiter.
Jobcenter verschickt Briefe an Kunden im Märkischen Kreis - es geht ums Geld
Am 30. August 2020 endet diese Ausnahme-Regelung, teilt das Jobcenter Märkischer Kreis mit. Seit dieser Woche verschickt das Jobcenter Schreiben an alle, deren ALG II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen gestellt werden und dem Jobcenter vor Auslauf des Arbeitslosengeldes II zugehen. Wichtig für Betrofffene: Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Jobcenter: Regeln für Vermögenprüfung noch bis Ende September vereinfacht
Die Anträge können auch online über www.jobcenter.digital.de übermittelt werden. Allerdings ist das Jobcenter auch wieder für Kunden geöffnet. Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft sind dagegen noch bis zum 30. September wirksam.
Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter an.
Jobcenter MK: Kunde erhält fast 30.000 Euro vom Jobcenter - zu Unrecht
Jobcenter-Kunden geraten - häufig ohne es zu wissen - immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz. Ein Mann aus Lüdenscheid fand selbst einen Job, jetzt muss er ans Jobcenter zahlen. Fast 30.000 Euro kassierte ein anderer Kunde aus dem MK zu Unrecht vom Jobcenter. Ein anderer Jobcenter-Kunde zog in die Wohnung seines verstorbenen Freundes - sehr zum Missfallen seines Vermieters.
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