„Wer aus dem Personenkreis der ersten Stufe noch nicht umgetauscht hat, dessen Führerscheindokument ist nicht mehr gültig“, schreibt der Märkische Kreis, verweist aber auf eine Sonderregelung des NRW-Innenministeriums. Obwohl dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hat das Innenministerium des Landes NRW ausgegeben, Betroffene in den nächsten sechs Monaten nicht zu sanktionieren, teilt der Kreis mit. „Wer möchte, kann bei Antragstellung auf Wunsch ein drei Monate gültiges Dokument ausgestellt bekommen, bis der neue Führerschein da ist.“ Wichtig für die Betroffenen ist der Hinweis, dass das Dokument zwar ungültig ist, die Fahrerlaubnisklassen aber weiter Bestand haben und somit auch weiter gefahren werden darf.
Der Märkische Kreis bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger der ersten Stufe, ihren Führerschein jetzt möglichst bald umzutauschen, denn es läuft bereits die zweite Stufe, mit erneut zehntausenden Betroffenen. Wer zwischen 1959 bis 1963 geboren wurde, muss den grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Auch an diesen Personenkreis ergeht die Bitte, den notwendigen Umtausch rechtzeitig vorzunehmen.
Anträge können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid gestellt werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens zwölf Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.
Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können telefonisch unter 02351 966 60 oder online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.