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Pflegegrad 1: Welche Kriterien gelten und wie viel Geld gibt es?

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Von: Stella Henrich

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Versicherte mit Pflegegrad 1 haben ein Recht auf staatlich finanzierte Leistungen. Allerdings sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.

rankfurt am Main ‒ Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringer Beeinträchtigung. So wird es in nüchternem Amtsdeutsch auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beschrieben. Und weiter heißt es: „Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.“ Doch wie gelangen Betroffene an diese „Hilfestellungen“?

Pflegegrad 1: Versicherte müssen zuerst einen Antrag stellen

Wer Pflegegeld beantragen will, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Und zunächst einen Antrag stellen. Dieser wird bei der Pflegekasse gestellt. Ein formloser Brief genügt, erklärt die Verbraucherzentrale. Einen kostenlosen Musterbrief gibt es auf der Internetseite der Verbraucherschützer. Ob ein Pflegegrad (insgesamt gibt es fünf) vorliegt und wenn ja welcher, entscheiden der Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter bzw. eine unabhängige Gutachterin. Eine entsprechende Person wird von der Pflegekasse beauftragt. Wird bei dem Antragsteller oder der Antragstellerin der Pflegegrad 1 festgestellt, stehen der Person Geldbeträge, Zuschüsse und Entlastungshilfen zu.

Eine Pflegerin legt einer älteren Frau die Hand auf die Schulter
Versicherte mit Pflegestufe 1 bekommen Geld vom Staat, um Kosten zu decken. © Yuri Arcurs/Imago

Mit Pflegegrad 1 ist eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit gemeint. Um diesen Grad zu erreichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Der Medizinische Dienst prüft dazu die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die psychische Verfassung von Betroffenen sowie deren Möglichkeiten bei der Selbstversorgung. Zudem folgt eine Begutachtung, welche Hilfen beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen benötigt werden.

Darüber hinaus wird geprüft, wie selbstständig die Person noch den eigenen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen kann. Danach ermittelt der Medizinische Dienst eine Gesamtpunktzahl und weist einen Pflegegrad zu. Laut dem Online-Portal pflege.de müssen die Gutachter:innen zwischen 12,5 und 27 Punkte ermitteln, damit die Antrag stellende Person einen Anspruch auf Pflegegrad 1 erhält.

Pflegegrad 1: So viel Geld und Sachleistungen stehen der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmittel sowie den Hausnotruf und Mittel zur Wohnraumanpassung.

Diese Zuschüsse stehen der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit Pflegegrad 1 zu:

Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld durch Angehörige oder Pflegesachleistungen durch Pflegedienst

Ein Anspruch auf Pflegegeld durch Angehörige, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst sowie eine Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege besteht hier nicht. Auch eine vollstationäre Pflege ist nicht im Pflegegrad 1 enthalten. Pflegebedürftige haben aber Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung, „mit der bereits frühzeitig auf die konkrete Situation der Betroffenen eingegangen werden kann“, so das BMG.

Darüber hinaus können Betroffene laut BMG einmal je Halbjahr einen Beratungseinsatz durch eine hierfür eigens zugelassene Pflegefachkraft, beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst, in den eigenen vier Wänden abrufen. Pflegende Angehörige können zudem kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen.

Pflegegrad 1: Pflege vor dem Kollaps

Die Möglichkeiten der Zuschüsse und Entlastungsleistungen kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Thema Pflege seit Jahrzehnten in der Krise steckt. Was häufig an den schlechten Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen und Pfleger liegt. Nicht zuletzt warten auch die Pflegebedürftigen auf Reformen. Expertinnen und Experten warnten kürzlich vor einem Kollaps der Pflege, insbesondere bei stationären Einrichtungen.

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