Ex-Chef kassiert 180.000 Euro Ruhegeld: „Großzügige“ Regelung bei ARD, ZDF und Co.

Vielen Führungskräften von ARD und ZDF stehen sechsstellige Ruhegelder zu, welche die Sender Millionen Euro kosten. Das geht aus einer NDR-Recherche hervor.
Hamburg – Einige öffentlich-rechtliche Sender sichern ihre Führungskräfte mit großen Summen ab. Sollten die Verträge der Intendantinnen und Intendanten oder Direktorinnen und Direktoren vor Eintritt ins Rentenalter nicht verlängert werden, stünden ihnen sechsstellige Ruhegelder pro Jahr zu. Dies geht aus einer Recherche des NDR hervor.
In manchen Fällen gelte die Regelung lebenslang, einige hätten sogar nach nur einem Arbeitstag in einer Führungspostion Anspruch auf ein Ruhegeld, berichtet der NDR am Dienstag (25. Oktober). Als Beispiel wurde dafür unter anderem der ARD-Tochtersender rbb genannt.
Führungskräfte bei ARD und ZDF: Lebenslanger Anspruch auf sechsstelliges Ruhegeld jährlich
Das NDR-Rechercheteam hatte nach eigenen Angaben Einsicht in den Dienstvertrag des rbb-Programmdirektors. Wörtlich heißt es dort: „Das Ruhegeld beträgt am Tag des eigentlichen Vertragsbeginns 45 Prozent der Basisvergütung und steigt mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr um einen Prozentpunkt bis zur Höchstgrenze von 60 Prozent der letzten vertraglich vereinbarten Basisvergütung.“ Bei einer Basisvergütung von 215.000 Euro gebe es demnach nach nur einem Arbeitstag 8000 Euro Ruhegeld monatlich, berichtet der NDR. Zudem hätte der derzeitige Programmdirektor des rbb, auch wenn der Vertrag nicht verlängert wird, lebenslang Anspruch auf ein jährliches sechsstelliges Ruhegeld.
ARD | ZDF |
Gründung: 1950 | Gründung: 1961 |
Hauptsitz: Berlin | Hauptsitz: Mainz |
Tochtergesellschaften: Westdeutscher Rundfunk Köln, Hessischer Rundfunk, Deutsche Welle, Degeto Film | Tochtergesellschaft: ZDF Studios |
Auch der MDR soll seine Führungskräfte ähnlich großzügig absichern. Wie aus der NDR-Recherche weiter hervorgeht, habe der Sender mehr als 15 Millionen Euro für die Versorgung seiner Führungsspitze zurückgestellt. Trennt sich der MDR von Führungskräften, erhielten diese ihr Gehalt für die Restlaufzeit ihres Vertrages weiter. Anschließend gebe es - unabhängig vom Alter - ein Ruhegehalt, so auch, wenn ein Vertrag einfach nicht verlängert wird.
Großzügige Regelungen für das Führungspersonal gebe es auch beim ZDF. Der Intendant und alle fünf Direktoren würden ein lebenslanges Ruhegeld erhalten, sollte ihr Vertrag enden oder nicht verlängert werden und die Rente noch in weiter Ferne sein. Aus Gründen des Datenschutzes teilte das ZDF jedoch keine weiteren Details mit.
Beim NDR gibt es bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages oder nach regulären Vertragsende ebenfalls eine Ruhegeld-Regelung. Sie gilt allerdings nur für den Intendanten oder die Intendantin und den Stellvertreter und auch nur bis zum Eintritt ins Rentenalter.
Ruhegeld bei ARD und ZDF: Einige Sender haben Regelung abgeschafft
Anders ist es beim Hessischen Rundfunk: Der aktuelle hr-Intendant hat nach Angaben des NDR keine Ruhegeld-Regelung mehr in seinem Vertrag. Sein Vorgänger kam bei seinem Ausscheiden allerdings noch auf Ansprüche von einer sechsstelligen Summe von rund 180.000 Euro im Jahr. Beim BR, SWR und WDR wurden die Ruhegeld-Regelungen laut NDR schon vor einigen Jahren abgeschafft. Der Saarländische Rundfunk und das Deutschlandradio haben für ihre Führungsspitze keine derartigen Regelungen.
Begründet werden die Regelungen von den Sendern damit, dass für Mitglieder ihrer Geschäftsleitungen nach Auslaufen der Verträge häufig keine Stellen hinterlegt seien, auf die diese dann planmäßig zurückfallen könnten. Die Vereinbarungen seien eine Anlehnung an Regelungen zum einstweiligen Ruhestand im öffentlichen Dienst. (hg)