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Feuerwehr darf Martinszüge nicht mehr begleiten

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Von: Johannes Becker

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Der Laternenzug in Rönsahl wird in diesem Jahr von der Polizei begleitet. Die Feuerwehr, die diese Aufgabe bisher übernommen hatte, darf diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. - Archivfoto: Crummenerl
Der Laternenzug in Rönsahl wird in diesem Jahr von der Polizei begleitet. Die Feuerwehr, die diese Aufgabe bisher übernommen hatte, darf diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. - Archivfoto: Crummenerl

Kierspe - Brauchen Heilige den Schutz irdischer Mächte? Im christlichen Sinne sicher nicht, doch wenn der Heilige im Grunde ein Schauspieler ist, dann ist es sicher besser, er bekommt den Schutz der staatlichen Macht – möglichst mit einem Blaulicht auf dem Dach. Vor allem St. Martin konnte sich bislang der Unterstützung durch die Feuerwehr sicher sein, wenn er dem Martinszug voran ritt. Doch das lässt die Gesetzeslage nicht mehr zu.

„Die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen darf nur in den fließenden Verkehr eingreifen, wenn das zur Erfüllung ihrer unmittelbaren Aufgaben notwendig ist. Beispielsweise durch Straßensperrungen bei Verkehrsunfällen oder bei Bränden“, erklärt Georg Würth. Damit endet eine jahrelange Zusammenarbeit zwischen den Veranstaltern von Martinszügen und der Kiersper Feuerwehr – und dies zum Bedauern beider.

Der größte Zug dieser Art in Kierspe ist der Laternenumzug in Rönsahl, an dem sich neben CVJM und Feuerwehr etliche Vereine und Gemeinden beteiligen. Da der Weg bei diesem Zug aber auch die Bundesstraße einbezieht, kann von den Veranstaltern auch auf die Polizei zurückgegriffen werden, die an der Spitze die Absicherung übernimmt. Am Ende fährt ein Privatwagen mit einem beleuchteten Schild, um die Autofahrer frühzeitig zu warnen. Außerdem gibt es zahlreiche Helfer, die mit Warnwesten zusätzliche Aufmerksamkeit erregen sollen und so den Zug sichern. Unter diesen Helfern befinden sich dann auch acht Wehrleute, allerdings in Zivil und mit Westen, die keinen Wehraufdruck haben.

Bis vor zwei Jahren wurde auch der Martinszug des katholischen Kindergartens von den Kiersper Wehrleuten abgesichert. „Das ist aber mittlerweile nicht mehr notwendig, da wir ausschließlich Gehwege nutzen und der Weg aufgrund der U3-Kinder (Kinder im Alter unter drei Jahren) mittlerweile so kurz ist, dass wir bei der Streckenauswahl keine Probleme haben“, erklärt Evelin Kraft, Leiterin des Kindergartens am Glockenweg. Doch auf Sicherheit setze man auch bei diesem Umzug trotzdem. Eltern und Erzieherinnen tragen Warnwesten, am Anfang des Zuges wird eine helle Leuchte und am Ende eine rote Leuchte getragen, um die Autofahrer rechtzeitig zu warnen.

So sieht es auch der Gesetzgeber vor. Vom Verband der Feuerwehren in NRW heißt es dazu: „Die Absicherung geschlossener Verbände muss mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht erfolgen. Rückstrahende Warnzeichen oder geschwenkte Taschenlampen sich nicht ausreichend.“

Thematisiert wird die Regelung seit es bei einem Schützenfest in Menden vor einigen Jahren einen Unfall gab. Damals war ein 79-Jähriger mit seinem Wagen in die Teilnehmer des Umzuges gefahren, zwei Menschen starben und 50 wurden verletzt.

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