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Todesdrohungen bei Facebook gepostet: Sechs Monate Haft auf Bewährung

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Von: Jana Peuckert

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Ein Kiersper hat über Facebook Todesdrohungen gegen Flüchtlinge verbreitet - nicht ohne Folgen. © dpa

Kierspe - Mit massiven Todesdrohungen gegen Flüchtlinge machte ein Mann aus Kierspe auf seinem Facebook-Profil auf sich aufmerksam. Die Aktion blieb nicht folgenlos: Er wurde am Amtsgericht Meinerzhagen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt.

Am Dienstag musste sich der Mann im Amtsgericht Meinerzhagen dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen. „Es ist richtig, ich habe das geschrieben“, gab der Angeklagte zu. Zur Tatzeit habe er noch ein Alkoholproblem gehabt und Stress mit seiner damaligen Freundin.

Der Richter hielt mit seinem Unverständnis nicht hinterm Berg, konnte den Zusammenhang zwischen einem Streit mit der Freundin und dem veröffentlichten Text nicht erkennen: „Wie kommt man da auf Flüchtlinge?“ Darauf hatte der 44-Jährige keine Antwort.

Der veröffentlichte Satz war nicht der erste Bezug zu Flüchtlingen. Auf dem Profil des Mannes tauchten immer wieder fremdenfeindliche Äußerungen auf. „Das sind alles Sachen, die ich geteilt habe“, erklärte der Mann. Inzwischen sei er vom Alkohol los und beschäftige sich anders mit dem Thema Flüchtlinge. Er lese viel darüber, um zu erfahren, weshalb die Menschen aus ihrer Heimat fliehen. „Ich habe mittlerweile begriffen, dass es ein Fehler war“, erklärte der Kiersper.

21 Einträge im Vorstrafenregister des Angeklagten

Wie zum Beweis für seinen Sinneswandel, legte er dem Richter einen Ausdruck mit äußerst fremdenfeindlichen Parolen vor. Diese, so der 44-Jährige, stammten von einem anderen Facebook-Nutzer. Den Namen der Person hatte der Angeklagte auch gleich parat.

Für den Tatbestand der Volksverhetzung sieht das Gericht eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft – mit oder ohne Bewährung – vor. An diese Untergrenze konnte sich der Richter gestern nicht halten. Grund war das reichlich gefüllte Vorstrafenregister des 44-Jährigen. 21 Eintragungen brachte der Mann mit. Unter anderem hatte er bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung auf der Anklagebank gesessen und einige Zeit im Gefängnis verbracht.

Und so verurteilte der Vorsitzende den Kiersper zu sechs Monaten Haft. Die Strafe setzte er zur Bewährung aus. Als Auflage muss der 44-Jährige 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

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