Frankfurt/Main - Für Reisende ein Horror: Fluglotsen streiken, einige Flüge werden annulliert, andere abgewickelt. Haben Passsagiere dann ein Recht auf Schadensersatz?

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Streik? Ihr Recht, wenn der Flug gestrichen ist
Die Fluggesellschaft darf darüber nicht willkürlich entscheiden, hat aber einen gewissen Spielraum. Dass andere Fluggesellschaften manche Flüge nicht ausfallen lassen, ist jedenfalls kein Argument für eine Entschädigung, entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 461/10). Kunden der Fluggesellschaft haben dann also keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
Das Gericht sah das anders und sprach ihm den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ab, zu der Fluggesellschaften bei Annullierungen verpflichtet sind, falls sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen können.
In diesem Fall sei ein Umfliegen des Bereichs, für den die französische Luftsicherung zuständig ist, gar nicht möglich gewesen. Die Maschinen hätten dafür nicht einmal ausreichend betankt werden können. Die Entscheidung der Fluggesellschaft sei daher keine Willkür. Sie habe sogar zunächst versucht, den Flug noch mit erheblicher Verspätung anzusetzen, bevor sie sich dann für eine Annullierung entschied.
dpa



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