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Flugpassagieren steht bei Streik Ersatzbeförderung zu

Streik: Diese Rechte haben Passagiere

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Frankfurt/Main - Der Streik am Frankfurter Flughafen geht weiter. Über 282 Flüge wurden bereits anulliert. Für Reisende ein Alptraum. Diese Recht haben gestrandete Passagiere.

© dpa

Flugpassagieren steht bei Streik Ersatzbeförderung zu.

Fluggesellschaften müssen für Reisende bei einem Streik schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Zudem sind sie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen, sagt der Reiserechtler Paul Degott.

Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Degott rät, sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen zu informieren.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Ihre Ansprüche beim Fluglotsen-Streik

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Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnt Degott.

Hab ich Anspruch auf Schadenersatz?

Diese Frage ist strittig. Laut Degott ist es zweifelhaft, ob es sich bei dem Streik um höhere Gewalt handelt. Denn anders als bei Fluglotsen seien die Vorfeld-Mitarbeiter beim Flughafenbetreiber angestellt. Dieser müsse für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Zudem sei der Streik absehbar gewesen. Dementsprechend bestehe unter Umständen für Passagiere die Möglichkeit, von den Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften Schadenersatz zu erhalten.

dpa

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