
Sechs kuriose Gerichtsurteile zum Thema Sex. Los geht es mit... © dpa

Fall 1: Rotlicht-Delikt rechtfertigt Rauswurf © tz

Wer sein Einkommen mit einem Nebenjob im Rotlicht-Milieu aufbessern möchte, sprich: Nebenher als Zuhälter respektive Stricher respektive Prostituierte jobbt, sollte aufpassen: © dpa

Denn eine Verurteilung wegen eines Rotlicht-Deliktes rechtfertigt den Rausschmiss durch den Arbeitgeber. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm im Februar 2009 entschieden (LAG Hamm, Az. 17 Sa 1567/08). © Kruses

Die Stadt Hamm hatte einem Straßenbauer gekündigt, der wegen Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt worden war. Kündigungsgrund: Die Straftaten hätten dem Ansehen der Kommune geschadet. © dpa

Gegen den Rauswurf klagte der 27-Jährige Nebenwerbs-Zuhälter - ohne Erfolg. Die Richter hielten die Kündigung für rechtens, weil er die Interessen seines Arbeitgebers schwerwiegend beeinträchtigt habe. © dpa

Der Mann hatte angegeben, dass die Stadt Hamm ihn zu schlecht bezahle und er deswegen im Mileu arbeiten müsse. Damit habe er seine Rücksichtnahmepflichten gegenüber der Stadt verletzt, befanden die Richter. Aus diesem Grund sei die Kündigung legitim. © dpa

Kein Schadenersatz für entgangenen Urlaubs-Sex © tz

Schadenersatz für sexlosen Urlaub? Den klagte ein Mann vor Amtsgericht Mönchengladbach ein. Er hatte in Menorca ein Doppelzimmer gebucht. Doch statt einem Doppelbett standen darin nur zwei Einzelbetten. © dpa
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Deswegen brachte der Gast den Hotelbesitzer vor Gericht. Ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei wegen der getrennten Betten nie zustande gekommen. Für den entgangenen Sex forderte er Schadenersatz: 20 Prozent des Reisepreises. © dpa
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Das Amtsgericht schmetterte seine Forderung ab. Denn der Kläger habe nicht darlegen können, "welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können." © dpa
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Außerdem hätte der Mann die Betten ja zusammenbinden können. Etwa mit dem Gürtel, der "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicherlich nicht benötigt" wurde. (AG Mönchengladbach, Az. 5a C 106) © Schlaf
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Fall 3: Stöhnen beim Sex verboten © tz
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Ein junges Paar beschallte beim Sex regelmäßig in ganzes Mietshaus mit ihrem Gestöhne - bis es den Nachbarn zu bunt wurde: Sie zeigten die lauten Rammler wegen Ruhestörung an und bekamen Recht. © dpa
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Ein Richter am Amtsgericht Warendorf verbot dem Paar, die Nachtruhe im Mietshaus zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede". © dpa
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Sollten sie dagegen verstoßen, drohte der Richter mit einem Ordnungsgeld von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. © dpa
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Offen bleib, ob das Paar die angedrohte Haftstrafe in getrennten Zellen verbüßen müsse. © dpa
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Im Urteil heißt es: "Lärm durch Schreie oder übermäßige Lustgeräusche beim sexuellen Verkehr" sind zu unterlassen. Denn erwachsene Menschen sollten "auch bei der Ausübung ihres Sexualverkehrs in der Lage sein, ihr Handeln zumindest insoweit zu steuern, dass sie keinen Lärm verursachen". (AG Warendorf, Az. 5 C 414) © dpa
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Fall 4: Sex and the City: Zu scharf für den Vorabend © tz
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Endloses Gequassel über Handtaschen und Damenschuhe - unterbrochen von kitschigen Bett-Geschichten: "Sex and the City" ist für viele Männer die reinste Fernseh-Folter. Für die geistige Entwicklung von Kindern soll die Serie sogar höchst gefährlich sein. Das meint zumindest das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. © AP
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Hintergrund: Im Juli 2006 sendete der Münchner Privatsender Pro Sieben eine Folge von „Sex and the City“ um 18 Uhr. "Viel zu früh!", meinte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. © dpa
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Gleichzeitig verbot die Anstalt dem Privatsender, die Serie vor 20 Uhr auszustrahlen, weil sie Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könne. © dpa
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Dagegen klagte Pro Sieben vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – und unterlag mit Urteil vom 28. Januar 2009 (Az. VG 27 A 61.07). Nach Ansicht der Richter ist die zeitlich frühe Ausstrahlung von "Sex and the City" durachaus geeignet, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. © AP
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Ob auch die geistige Entwicklung erwachsener Frauen durch das Zicken-Blabla von Carrie und Co. auf lange Sicht leidet, bleibt noch zu klären. © AP
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Fall 5: Sex mit Radl bringt Eintrag als Sex-Verbrecher © mm
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Weil ein Engländer in einem Hotelzimmer Sex mit seinem Fahrrad hatte, wurde er 2007 ins Register für Sexual-Verbrecher aufgenommen. Zudem brummte das Gericht ihm eine dreijährige Bewährungsstrafe auf. So berichtete es die BBC. © dpa
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Den Beischlaf mit dem Radl beschreibt der renommierte Rundfunksender so: "Er hielt das Fahrrad und bewegte seine Hüften vor und zurück, als ob er Sex simulieren würde." © dpa
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Zum Tatzeitpunkt war der 51-Jährige mit dem Drahtesel-Sex derart beschäftigt, dass er das Klopfen zweier Zimmermädchen nicht mehr wahrnahm. Die Angestellten dachten, das Zimmer sei leer, traten ein - und fielen bei dem Anblick der seltsamen Sex-Praktik aus allen Wolken. © dpa
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Die Angestellten steckten den Radl-Rammelei dem Hotel-Manager. Und der rief sofort die Polizei. © dpa
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Der Engländer musste sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor dem Kadi verantworten. Der Richter sagte zum Angeklagten: "In meinen fast 40 Jahren in der Justiz dachte ich eigentlich, ich hätte jede der Menschheit bekannte sexuelle Perversion erlebt. Aber das ist auch für mich neu." © dpa
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Fall 6: Holländer nach Sex mit Schaf freigesprochen © tz
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So eine Geschichte ist nur in Holland möglich: Ein Mann aus Haaksbergen wurde von einem Bauern inflagranti beim Sex mit einem Schaf erwischt. Der Landwirt zeigte den perversen "Tierliebhaber" wegen des "Schäferstündchens" an. © dpa
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Doch der wurde freigesprochen. Grund: Nach niederländischem Recht ist Sodomie nicht strafbar, solange das Tier auch Sex haben will. © dpa
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Und diese entscheidende Frage blieb ungeklärt, weil das Schaf nicht als Zeuge vor Gericht aussagte. Unbekannt ist, ob überhaupt ein Dolmetscher bereitstand, der das Mähen ins Holländische hätte übersetzen können. © Weissfuss