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Wulff: Ehrensold an Bedingungen geknüpft

Wulff: Ehrensold nur mit Auflagen?

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Hamburg/Berlin - Der umstrittene Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll Medieninformationen zufolge an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

Christian Wulff

© dapd

Christian Wulff: Sein Ehrensold sorgt für Diskussionen.

Die Haushälter der schwarz-gelben Koalition wollen den Ehrensold für Christian Wulff offenbar nicht ohne weiteres gewähren. Die Union wolle, dass Wulff die Zahlung von 199 000 Euro pro Jahr nicht mehr erhält, falls er einen Job in der Wirtschaft annimmt, berichtet die “Financial Times Deutschland“ (Donnerstag). Als weitere Bedingung der Haushälter zeichne sich ab, dass sie den Ehrensold nur unter dem Vorbehalt genehmigen wollten, dass sich Wulff keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen zuschulden kommen lassen hat.

“So lange es nur Verdächtigungen gibt, gilt die Unschuldsvermutung“, hieß es demnach in Koalitionskreisen. So lange müsse auch in jedem Fall der Ehrensold gezahlt werden. Sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aber in einen Strafbefehl gegen Wulff münden, “dann muss man ihm den Ehrensold entziehen“, hieß es in der Koalition weiter.

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Wie das Blatt weiter schreibt, würde es nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dem “verfassungsrechtlichen Status“ des Amtes widersprechen, dass ein Bundespräsident auch im Fall eines Ausscheidens aus persönlichen Gründen keinen Cent bekommt. Dem Gutachten zufolge, aus dem die “FTD“ zitiert, hätte Wulff Anspruch auf eine Versorgung, die der eines politischen Beamten entspricht. Das wäre für mindestens sechs Monate und maximal drei Jahre ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent des Ehrensoldes.

dpa

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