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Bundestagsverwaltung erkennt Verstoß gegen das Parteiengesetz

Strafe für NRW-CDU

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DÜSSELDORF - Gute Nachrichten klingen anders: Die Bundestagsverwaltung hat gegen die CDU wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz einen Bescheid über eine Strafzahlung in Höhe von 62 000 Euro erlassen. Das ist das Zweifache der Summe, die die Wählerinitiative „Wähler für den Wechsel“ im NRW-Landtagswahlkampf 2005 eingeworben und für Anzeigenwerbung ausgegeben hatte. Diese Gelder waren nicht über die Parteikasse verbucht und auch nicht als Parteispende deklariert worden. Das war ein Verstoß gegen das Parteigesetz, wie die Bundestagsverwaltung gestern feststellte.

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Die Summe selbst trifft den verschuldeten Landesverband nicht so sehr wie der Imageschaden – mitten in der Neuorientierung nach der verloren gegangenen Landtagswahl 2010.

Auslöser für die späte Strafzahlung waren gezielte Indiskretionen 20 Tage vor der Landtagswahl am 9. Mai dieses Jahres. Mehrfach waren CDU-interne E-Mails an die Öffentlichkeit lanciert worden. Die CDU und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gerieten unter Druck – wobei die verdeckte Einwerbung von Spenden im vorausgegangenen Landtagswahlkampf 2005 nur eine von mehreren unwillkommenen Enthüllungen war.

Als die Sache im April bekannt wurde, bestritt die CDU, dass es sich bei der Wählerinitiative um einen Fall von verdeckter Parteienfinanzierung gehandelt habe. Die damals oppositionelle SPD sprach dagegen von einer „Tarnorganisation“, die illegal Gelder in die Parteikasse geschleust habe.

Ein Nachspiel hatte die späte Veröffentlichung auch für einen der so genannten Spender, den Automobilzulieferer Hella. 10 000 der insgesamt 30 886,33 Euro, die die Wählerinitiative eingeworben hatte, stammten von dem Lippstädter Konzern und waren seinerzeit als Betriebsaufwand steuerlich abzugsfähig verbucht worden, wie die Firmenleitung selbst bestätigte. Bekannt geworden war diese fehlerhafte Buchung erst nach Jahren durch die Veröffentlichung der CDU-internen E-mail-Schreiben, was prompt zu einer nachträglichen Korrektur der Steuererklärung des Unternehmens für das Jahr 2005 führte.

Bundestagspräsident Norbert Lammert, selbst Mitglied im nordrhein-westfälischen CDU-Landesverband, kam jetzt zu dem Urteil, dass es sich bei den von der Wählerinitiative eingeworbenen Geldern tatsächlich um Parteispenden handelt: „Die Partei hatte auf die Organisation und Ausgestaltung der von der Wählerinitiative veranlassten Wahlwerbung in einem Maße Einfluss genommen, dass ihr der Wert dieser durch Spenden von dritter Seite finanzierten Wahlkampfaktionen als Einnahme und zugleich als Spende zuzurechnen war.“ Somit hätte die CDU diesen Betrag in ihrem Rechenschaftsbericht 2005 „als eine Spende der Wählerinitiative namentlich aufführen müssen“.

CDU-Generalsekretär Andreas Krautscheid gab sich gestern kleinlaut: Der Landesvorstand habe die Erwähnung der Einnahmen aus dem Jahr 2005 inzwischen mit ihrem Rechenschaftsbericht für 2009 an die Bundestagsverwaltung nachgemeldet und Rückstellungen für die Nachzahlungen eingeplant. - Detlef Burrichter

Quelle: wa.de

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