NACHRODT-WIBLINGWERDE ▪ Für die einen ist die Dichtheitsprüfung nichts anderes als ein Konjunkturprogramm für die Kanalprüfungs- und Kanalsanierungsbranche. Den anderen bedeutet der Kanal-Check ein besserer Schutz der Umwelt. In Nachrodt-Wiblingwerde müssen manche Grundstücksbesitzer ins Portemonnaie greifen, andere kommen möglicherweise ungeschoren davon.

© dpa
Eine Kamera auf der Fahrt durch einen Abwasserkanal: Anwohner der Breddestraße mussten die Kontrolle bereits durchführen lassen, doch jetzt rudert der Gesetzgeber in Düsseldorf offensichtlich zurück. ▪
Weil die rot-grüne Regierung den von den schwarz-gelben Vorgängern eingeführten umstrittenen Tüv der privaten Kanalanschlüsse in NRW deutlich nachbessern und möglicherweise nur noch für Haushalte mit mehr als 200 Kubikmeter Abwasser pro Jahr verpflichtend machen will, herrscht derzeit große Unsicherheit. Muss die Prüfung nun vorgenommen werden oder nicht? Auch Jürgen Röll, im Amtshaus Leiter des Fachbereiches Bauverwaltung, ist mit der augenblicklichen Gesetzeslage unzufrieden: „Aus Sicht der Gemeinde ist das eine unglückliche Situation, die auch zu Frust bei denen führt, die die Prüfung schon durchgeführt haben“, sagt er und meint damit in erster Linie die Anwohner der Breddestraße, die die Prüfung sicherlich zähneknirschend, aber immerhin im Vertrauen auf das Gesetz bereits haben vornehmen lassen. Dort hat die Gemeinde nämlich im vergangenen Jahr eine größere Kanalsanierung vorgenommen und den Anwohnern angeboten, die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung der privaten Abwasseranlagen bei dieser Gelegenheit ebenfalls zu erledigen. Die Folge ist, dass nun einige Anlieger mehrere tausend Euro investieren müssen, um ihre undichten Abwasserrohre zu reparieren. Hätte die derzeitige Rechtslage schon damals bestanden, wären sie möglicherweise um diese Ausgaben herumgekommen.
Das weiß auch Jürgen Röll, der den Ärger der Betroffenen deshalb verstehen kann. Allerdings gibt er auch zu bedenken: „Ein defekter Kanalanschluss muss in Ordnung gebracht werden, das war schon immer so!“ Betroffene Anwohner halten dagegen: Ohne die von der Gemeinde veranlasste Prüfung hätten sie von den Schäden keine Kenntnis genommen, hätten sie folglich auch nicht beheben müssen.
Für Anwohner der Breddestraße gibt es aber möglicherweise noch ein kleines Trostpflaster. „Für diesen Bereich haben wir Fördermittel beantragt“, sagte Jürgen Röll. Bei einer Bewilligung würden sich die Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer möglicherweise noch reduzieren. Außerdem, so Röll weiter, sei vielleicht auch nicht in jedem Fall sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Bei kleineren Schäden am privaten Kanal könne eine Sanierung auch aufgeschoben werden. In diesem Fall hätten die Eigentümer dann zumindest etwas Zeit gewonnen, um das Geld für die notwendige Investition aufzutreiben. ▪ vg



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