224.05.10|Lüdenscheid|Lüdenscheid|
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LÜDENSCHEID ▪ In Kooperation mit dem Verein Tages- und Pflegeeltern veranstaltete das Jugendamt am Samstag ein Tagesseminar zum Thema Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz. Hier wurden die Anforderungen an Tagespflegepersonal im Kontext des § 8a Sozialgesetzbuch III erläutert, der die Pflichten des Jugendamtes beschreibt.

Referent Ansgar Röhrbein (l.) gibt Tipps für Gespräche mit den Eltern.
Referent Ansgar Röhrbein, Mitarbeiter des Märkischen Kinderschutzzentrums informierte die Teilnehmer über die Gesetzesgrundlage und erarbeitete in theoretischen und praktischen Einheiten das Erkennen von Anzeichen von Kindeswohlgefährung und Verwahrlosung. Außerdem nahm er Stellung zu der Problematik, wo Kindeswohlgefährdung anfängt und wie Tagespflegepersonen auf eine offensichtliche Gefährdung reagieren können.
„Kindeswohlgefährung und Verwahrlosung sind komplexe Geschichten, die von verschiedenen Variablen abhängig sind und selten eindeutig sind“, sagt Röhrbein.
Tagesmütter können sich an das Kinderschutzzentrum und den Verein wenden, ohne Gefahr zu laufen, dass Eltern die Tagespflege abbrechen.
„Die Tagesmutter ist immer in der Situation, mit den Eltern zurecht kommen zu müssen“, so Röhrbein, „die Tagespfleger wurden im Seminar hauptsächlich darauf geschult, gut wahrzunehmen, besonnen zu handeln und keine Schnellschüsse zu wagen, die sich als zu voreilig oder unprofessionell herausstellen.“
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