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Lüdenscheider Pfarrer informiert katholische Kirchengemeinden über die Vorwürfe gegen einen Ruheständler. Priesteramt ruht

Missbrauchsverdacht gegen 78-jährigen Priester

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LÜDENSCHEID ▪ Die Missbrauchsthematik in der katholischen Kirche hat nun auch Lüdenscheid erreicht: Gegen einen Priester im Ruhestand, der seit 2001 in Lüdenscheid lebt, sind entsprechende Vorwürfe erhoben worden. Beschuldigt wird er in zwei Fällen, die beide mehr als dreißig Jahre zurückliegen und nicht in Lüdenscheid passiert sind.

Der 78-Jährige wurde inzwischen beurlaubt und hat die Bergstadt verlassen. Am Sonntag hat Pfarrer Johannes Broxtermann in allen Gottesdiensten der Pfarrei St. Medardus eine Erklärung verlesen oder verlesen lassen, in der er die Gemeinden über den Sachverhalt informiert hat. Darin betonte Broxtermann, dass beide Vorfälle aus strafrechtlicher Sicht verjährt seien, aber: „Entsprechend den geltenden innerkirchlichen Regelungen hat das Bistum Essen eine Untersuchung zur Klärung eingeleitet.“

Während seiner Zeit in Lüdenscheid hätten die Gemeindemitglieder und Seelsorger den nun beschuldigten Priester „stets als integeren und hilfsbereiten Menschen und Kollegen kennengelernt“, sagte Broxtermann. Der Weggang des 78-Jährigen sei ein Verlust für die Pfarrei. Das nun eingeleitete Verfahren laufe nach strengen kirchenrechtlichen Vorgaben ab. Weitere Angaben dazu machte Broxtermann im Hinblick auf das laufende Verfahren und den Schutz der Personen nicht.

Als generelle Anlaufstelle für die Familien von Betroffenen gibt es seit einiger Zeit im Bistum Essen einen Arbeitsstab zur Untersuchung von Missbrauchsfällen. Dieser unterstützt und berät die „bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger“, Dorothee Trynogga. Wenn es Anschuldigungen gibt, wird der Bischof informiert. Dieser beurlaubt den Beschuldigten umgehend und ein kirchenrechtliches Verfahren nimmt seinen Lauf. Gleichzeitig wird die Staatsanwaltschaft informiert, sofern die Opfer dies nicht abgelehnt haben. Auch wenn die Staatsanwaltschaft eine Verjährung feststellt, geht das kirchenrechtliche Verfahren weiter. Eine Voruntersuchung erfolgt beim Offizialat in Köln. Von da aus werden alle Fälle an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, ruht das Priesteramt der Beschuldigten. Das gilt auch für diejenigen, die bereits im Ruhestand sind, denn das Priesteramt gilt auf Lebenszeit. Nach dem Votum durch die Glaubenskongregation teilt der Bischof eine endgültige Entscheidung mit. ▪ gör

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