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Weniger Fälle vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht

Kuriose und langwierige Verfahren vor Gericht

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ARNSBERG /MÄRKISCHER KREIS ▪ Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte 2011 deutlich weniger Rechtsstreitgkeiten zu bearbeiten als noch ein Jahr zuvor. Bei Gerichtspräsident Dr. Ulrich Morgenstern und seinen Kollegen gingen 4313 Klagen, Eil- und sonstige Anträge ein. Das ist zahlenmäßig ein Rückgang um 15,7 Prozent. Unabhängig vom Umfang gab es wieder aufsehenerregende oder kuriose Verfahren.

Das Straßenverkehrsrecht ist immer wieder ein paar Zeilen wert. In zwei Verfahren hatten Fahrzeughalter gegen den Gebührenbescheid über Abschleppkosten durch die Stadt Iserlohn geklagt. Die Fahrzeuge waren zwar verkehrsordnungswidrig abgestellt, eine Behinderung anderer Autofahrer habe es aber nicht gegeben, so das Gericht. Die Abschleppmaßnahmen dienten nach Angaben der Stadt vielmehr ausschließlich dem Zweck, in den Besitz eines ungültig gewordenen Parkausweises für Schwerbehinderte zu gelangen. Der wurde nach dem Tod des Inhabers von Familienangehörigen im Fahrzeug ausgelegt, um ohne großen Zeit- und Kostenaufwand einen Stellplatz zu ergattern. In beiden Fällen hatten die Klagen Erfolg. Das Gericht bewertet das Abschleppen als unverhältnismäßig. Eines der Verfahren mit Abschleppkosten in Höhe von 55 Euro ist inzwischen rechtskräftig abgeschlossen, nachdem das Oberverwaltungsgericht den Antrag der Stadt auf Beschwerdezulassung zurückgewiesen hat. Das weitere Verfahren mit Abschleppgebühren von 69 Euro und Verwaltungskosten von 56 Euro ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte Hagen und Hamm sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Hochsauerlandkreises, des Märkischen Kreises und der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Die nächst höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Betäubungsmittel sind ein häufiger Grund, dem Konsumenten die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auch für die routinierten Juristen war ein Fall aus dem Märkischen Kreis eine Besonderheit. Mit einem Eilantrag wandte sich der Kläger an die Arnsberger Richter, weil sein Führerschein wegen Missbrauchs eingezogen worden war. In dem Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis legte der Kreis auf Anforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor, das zu einem positiven Ergebnis für den Kläger führte. Ergebnis: Der Führerschein war wieder in seiner Tasche. Sechs Monate später erklärte die Gutachterstelle, für den Antragssteller sei eine gefälschte Haaranalyse vorgelegt worden. Das positive Gutachten wurde ebenso kassiert wie der Führerschein.

Der Komplex Weka nimmt in Arnsberg schon eine Menge Platz ein und weiterer wird in diesem Jahr benötigt, denn das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, obwohl es die Iserlohner Chemiefirma längst nicht mehr gibt. Die war in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli bei einer Explosion völlig zerstört worden. Dabei entstand ein Sachschaden von knapp 100 Millionen Euro, ein Mitarbeiter kam ums Leben.

Bei den Verfahren ging es um Kosten für den Einsatz der städtischen Feuerwehr, um die Verpflichtung der Firma, für ein illegales Chemielager einen Wachdienst zu unterhalten und die Halle zu räumen. Während das juristische Tauziehen um Kosten weiter anhält, wurde am 25. Februar die Halle besenrein an die Polizei übergeben. Mit rund 500 000 Euro schlug die Räumung zu Buche. Die ehemalige Weka-Geschäftsführerin will nicht zahlen, ihre Klage gegen den Kreis ließ das Gericht zu.

Jugendlicher Leichtsinn oder folgenschwere Tat? Mit dieser Frage muss sich das Gericht in diesem Jahr befassen. Die Kreispolizeibehörde reagierte auf eine Meldung in einem Internet-Chatroom über einen geplanten Amoklauf an einer Iserlohner Schule mit umfangreichen Maßnahmen. Absender war ein minderjähriger Schüler, der seine Ankündigung nicht ernst gemeint hatte. Dagegen ist der Gebührenbescheid über 1700 Euro wegen des Einsatzes keineswegs scherzhaft. Zahlen möchten die Erziehungsberechtigten nicht und haben Klage eingereicht. - be

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