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VGH-Urteil: Für Stuttgart 21 dürfen Bäume fallen

VGH-Urteil: Für Stuttgart 21 dürfen Bäume fallen

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Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das umstrittene Fällen von Bäumen zugunsten des Bahnprojekts Stuttgart 21 genehmigt.

© dapd

Der Verwaltungsgerichtshof erlaubt die Fällung der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten.

Damit scheiterte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit seinen Eilanträgen gegen die Vorarbeiten für den S-21-Tiefbahnhof. Der Beschluss des 5. Senats ist laut Mitteilung des Gerichts vom Freitag unanfechtbar (Az.: 5 S 190/12).

Der BUND reagierte in einer ersten Stellungnahme enttäuscht. “Wir hielten unsere Argumentation für schlüssig“, sagte ein Sprecher. Die Deutsche Bahn begrüßte das Urteil. “Mit der Entscheidung des VGH müssten jetzt auch die letzten Vorbehalte der Landesregierung ausgeräumt sein“, sagte Projektsprecher Wolfgang Dietrich.

Die VGH-Entscheidung war wichtig, weil der Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens erst nach einem abschlägigen Bescheid an die Naturschützer geplant werden kann. Die Polizei dringt seit Wochen auf Rechtssicherheit, bevor sie tausende Beamte mobilisiert.

dpa

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