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Prozess: Werbung für Terrorgruppen

Grausame Videos: Werbung für Terrorgruppen

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Schleswig - Ein 20-jähriger Konvertit steht in Schleswig vor Gericht. Er soll Videos von Hinrichtungen irakischer Polizisten ins Internet gestellt haben - als Werbung für Terrorgruppen.

© dpa

Die Prozessbesucher werden vor dem Gerichtssaal durchsucht.

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorunterstützer hat mit einer detaillierten Aussage des Angeklagten zu seinem Verständnis von Glaubenskampf begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft dem Konvertiten aus Neumünster vor, in mindestens elf Fällen im Internet um Mitglieder und Unterstützer für die terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ und „Islamischer Staat Irak“ geworben zu haben. Der Prozess begann am Mittwoch in Schleswig.

Der heute 20-Jährige soll Videos ins Internet gestellt haben, in denen unter anderem Hinrichtungen irakischer Polizisten sowie die Tötung von 20 Angehörigen des irakischen Innen- und Verteidigungsministeriums durch Genickschüsse zu sehen gewesen sein sollen.

Der Angeklagte war nach eigener Aussage durch den aus Jordanien stammenden Partner seiner Schwester zum Islam gekommen. Der 20-Jährige konvertierte vor drei Jahren. Zwar habe er gelernt, dass „Ungläubige“ in die Hölle kämen, aber persönlich habe er nichts gegen Andersgläubige, solange er nicht selbst angegriffen werde.

Den Anschlag des sogenannten Flughafenbombers von Frankfurt auf amerikanische Soldaten lobte er dennoch: „Diese Tat fand ich sehr gut.“ Er habe auch selbst den Wunsch gehabt, nach Afghanistan zu gehen, um gegen Amerikaner und den pakistanischen und afghanischen Staat zu kämpfen. Auf die Frage, ob er dies für die Zukunft immer noch plane, wollte der 20-Jährige nicht antworten.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts sagte, der Angeklagte werde „mit Sicherheit mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen“. Die Gefahr durch ihn sei „nicht gering zu achten“. Dem 20-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

83 reine Videobeiträge und 139 teilweise mit Videos oder Lichtbildern verbundene Textbeiträge soll der Angeklagte zwischen Februar und Juni 2011 auf einer für jedermann zugänglichen Internetseite veröffentlicht haben. Die Bundesanwaltschaft hatte den 20-Jährigen Ende Juni 2011 festnehmen lassen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Bis Ende Februar sind in dem Staatsschutzverfahren noch zunächst drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

dpa

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