Luxemburg - Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als “wiederkehrend oder sogar ständig erweist“.
dpa
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