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Landgericht: Milde Strafen für Räuber-Trio

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Lüdenscheid - Sie sind ganz knapp an harten Bestrafungen vorbeigekommen. Ohne Verfahrensabsprachen wären die drei Lüdenscheider ins Gefängnis und in die Entziehungsanstalt gewandert.

Doch die Geständnisse der Angeklagten, die Taktik der Verteidiger sowie die Hoffnung der 1. großen Jugendkammer, dass die Angeklagten sich bessern, haben für milde Urteile gesorgt. Danach verurteilten die Richter den Haupttäter (19) wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Er muss außerdem ein sechsmonatiges Anti-Aggressionstraining absolvieren und 600 Euro in Raten an die Aktion „Deutschland hilft“ überweisen. Sein jüngerer Komplize muss einen Freitzeitarrest absitzen, die Finger von den Drogen lassen und seine Abstinenz regelmäßig durch Haarproben überprüfen lassen. Den 23-Jährigen verurteilte die Kammer zu 23 Monaten Gefängnis auf Bewährung und der Ableistung von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Die Tat bleibt eine Schwerstkriminalität

Der Vorsitzende Richter Marcus Teich findet in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte. Die Zeugen – also die beiden Drogendealer – seien nicht unbedingt die Opfer, „mit denen man groß Mitleid haben muss“, so der Richter. Trotzdem: „Was Sie getan haben, bleibt Schwerstkriminalität.“ Darauf stehen mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug. Es gebe „nicht mehr viel Schlimmeres“, solch eine „riesige Dummheit darf nicht toleriert werden“.

Auch der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Torsten Sonneborn, spricht von einer „außerordentlich dummen Tat“. Peter Rüggeberg, Verteidiger des 23-Jährigen, bezeichnet seinen Mandanten als „typischer Mitläufer“. Rüggeberg: „Er stand dabei, hat kein Wort gesagt und hatte den Radmutterschlüssel in der Hand.“ Rechtsanwalt Dirk Löber nimmt’s eher mit Humor. „Hier ist kein ‘A-Team’ zu verurteilen“, es habe keinen erheblichen Schaden gegeben und schnelle Geständnisse – was das Verfahren verkürzt habe. Außerdem läge ein minderschwerer Fall vor.

Mit der Entscheidung bleibt das Gericht im Falle des Haupttäters an der oberen Kante dessen, was in der Verfahrensabsprache vereinbart worden und zur Bewährung auszusetzen war. Dem 23-Jährigen bescheinigt Teich: „Sie sind zu alt für solche Dummheiten.“ Und dem Jüngsten des Trios macht der Richter klar, wie knapp er der Maßregel in einer Entziehungsanstalt entkommen ist.

Die Ermahnung des Richters ist unmissverständlich. „Sie haben Glück gehabt. Aber das Glück ist endlich, wenn das noch mal vorkommt!“

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