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Feinstaub vermeiden

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Vor allem Öfen sind verantwortlich für Feinstaub in der Wohnung. Verringern lässt er sich schon durch das richtige Anschüren:

Kamin oder Flachbildschirm? Moderne Kamine erkennt man oft erst auf den zweiten Blick.

Erst muss eine kleine Menge Holz brennen, bevor Scheite nachgelegt werden. Auch Staubfilter können helfen, für manche Öfen sind sie Pflicht.

Zigaretten- und Kerzenrauch, Staubsaugen ohne Feinfilter und vor allem Öfen sind Schuld an einer Feinstaubbelastung in Wohnräumen. Diese könne vermindert werden durch das richtige Anschüren des Ofens, sagt Udo Peters, Leiter des Bereichs Versorgungstechnik bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Brennt das Holz am Anfang zu langsam ab, gibt er viele unverbrannte Kleinstoffe in die Luft ab. Statt den Ofen vollzupacken, sollte man daher immer erst eine kleine Menge anzünden und erst nachlegen, wenn diese gut brennt. „Das Holz muss auch ausreichend getrocknet sein – rund zwei Jahre abgelagert an einem trockenen Ort“, erläutert Peters. Auch sollten nur Öfen, die für Briketts zugelassen sind, damit beheizt werden. Ob das der Fall ist, stehe in den technischen Informationen zur Anlage, oder man frage den Schornsteinfeger

Gerade alte Öfen tragen zu einem hohen Feinstaubausstoß bei, daher hat der Gesetzgeber 2010 Grenzwerte für Heizungsanlagen erlassen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden. Anlagen, die laut dem Umweltbundesministerium für Feinstaub einen Emissionsgrenzwert von 150 Milligramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter nicht einhalten, müssen nach und nach ausgetauscht oder mit einem Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Nachrüstpflicht tritt laut Gesetz schrittweise ein: Einzelraumanlagen, die vor dem 31. Dezember 1974 errichtet wurden, oder mit keiner Datumsangabe versehen sind, müssen bis 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Für Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bleibt Zeit bis Ende 2017, für Geräte von 1985 bis 1994 bis Ende 2020, für solche seit 1995, die die Grenzwerte noch nicht einhalten, bis Ende 2024. Ausnahmen sind möglich.

Ein Austausch ist nicht immer notwendig, sagt Udo Peters. Es könne gut sein, dass ein alter Ofen die geforderten Werte einhält. Einen Überblick über bereits gemessene Ofentypen gebe die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik unter www.hki-online.de. „Die Datenbank wächst beständig, wie ich beobachtet habe“, sagt Peters. Keine Daten gibt es für gemauerte Öfen. „Das sind ja jeweils Unikate“, so Peters. Er rät Besitzern, die Belastung durch diese Öfen vom Schornsteinfeger messen zu lassen – eine solche Bescheinigung müsse im Fall einer Kontrolle vorgelegt werden. Grundsätzlich müssen Ofenbesitzer einen Nachweis vorlegen können, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Dies kann laut Bundesumweltministerium auch eine Herstellerbescheinigung sein.

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